Voraussetzung zur Prüfung des Bronzenen Fahrerabzeichens ist der mindestens dreimonatige Besitz des Kleinen Fahrerabzeichens.
Die zuvor beim Kleinen Fahrerabzeichen erworbenen Fähigkeiten und das theoretische Wissen werden wiederholt und vertieft – der Lehrstoff ist wesentlich umfangreicher.
a) Teilprüfung Praktisches Fahren
b) Teilprüfung Theorie
Das Deutsche Fahrerabzeichen Klasse III in Bronze berechtigt zur Beantragung eines Fahrerausweises Kat. B zur Teilnahme an allen Leistungsprüfungen der Kategorie B und A. Eine Teilnahme an Wettbewerben der Kategorie C ist für Inhaber dieses Ausweises ausgeschlossen.
Dem Fahrer und seinen Pferden werden bei der praktischen Prüfung schon eine Prüfungsaufgabe der A-Kategorie abverlangt.
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